Die Stadt Stuttgart führt zum 01.07.2026 eine Übernachtungssteuer von 3 EUR pro Person und pro Nacht ein. Dies gilt sowohl für Privatreisende als auch Geschäftsreisende, ausgenommen hiervon sind lediglich Personen unter 18 Jahren.
Die Übernachtungssteuer ist nicht im Zimmerpreis enthalten und wird bei Ihrer Anreise abgerechnet.